Zugänglichkeit

Der Stadtrat von Cartagena hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website Cartagena Puerto de Culturas.

STATUS DER EINHALTUNG

Diese Website  entspricht nur teilweise  der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und der Nichteinhaltung bestimmter Aspekte.

INHALT NICHT ZUGÄNGLICH

Der folgende Inhalt ist aus folgendem Grund nicht zugänglich:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018
  • Es gibt benachbarte Links, die auf dasselbe Ziel verweisen.
  • Es gibt Links, deren Text zu lang und daher nicht sehr aussagekräftig ist.
  • Es gibt DIV-Elemente, die Texte mit mehr als 150 Zeichen enthalten, ohne dass Tags verwendet werden.
  • Textkennzeichnung (P, Q, BLOCKQUOTE usw.).
  • Es gibt P-Elemente mit mehr als 150 Zeichen und 2 oder mehr BR-Elemente, die zur Simulation verwendet werden.
  • Absätze in fehlerhafter Form.
  • Es findet eine übermäßige Nutzung von BR-Linienunterbrechungen statt, anstatt geeignetere Strukturelemente einzusetzen.
  • Vorhandensein einiger Fehler im CSS-Code, die dessen korrekte Verarbeitung behindern können.
  1. Unverhältnismäßige Belastung
    • Nicht zutreffend.
  2. Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.
    • Es kann vorkommen, dass Office-Dokumente im PDF- oder anderen Format, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es wurden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten Dokumente dies tun.

VORBEREITUNG DIESER BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage einer Bewertung durch den Dienst der Accessibility Community, die zum Electronic Administration Portal des Generalsekretariats für digitale Verwaltung des Ministeriums für Territorialpolitik und öffentliche Aufgaben gehört.

LETZTE ÜBERPRÜFUNG DER ERKLÄRUNG

24. Januar 2019

KONTAKT

Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018 einreichen, wie zum Beispiel:

  • um mögliche Verstöße dieser Website zu melden
  • andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte
  • Sie können weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website einreichen.


Über das folgende  Kontaktformular.

ANTRAGSVERFAHREN

Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September festgelegte Beschwerdeverfahren tritt am 20. September 2020 in Kraft.

OPTIONALER INHALT

Regelmäßige Teilprüfungen neuer oder geänderter Webinhalte, einschließlich Vorlagen, Seiten und endgültig veröffentlichter Dokumente, werden durchgeführt, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen (derzeit Stufen  A und AA des WCAG 2.0-Standards) unter Berücksichtigung der Ausnahmen des  Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September 

sicherzustellen . Zusätzlich wird diese Website von der Beobachtungsstelle für elektronische Verwaltung (OBSAE) geprüft.

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Verwendung von CSS 3.0 zur Informationsdarstellung (Cascading Style Sheets)
  • Verwendung von Alternativtext in Bildern
  • Die Links liefern Details über die Funktion oder das Ziel des Hyperlinks.
  • Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.
  • Empfohlene Mindestauflösung für das Web: 1280x1024


Die Website ist für Microsoft Internet Explorer 9.0 und höher sowie für die neuesten Versionen von Firefox, Safari, Opera und Google Chrome optimiert.

Sie ist responsiv gestaltet und gewährleistet so eine optimale Darstellung auf Tablets und Mobilgeräten. Für diese Geräte ist sie für die Anzeige in den neuesten Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser optimiert.


Die Internetportale des Hon. Die Stadtverwaltung von Cartagena verwendet ihre eigenen Cookies nur für technische Zwecke; sie sammelt oder übermittelt keine personenbezogenen Daten von Benutzern ohne deren Wissen. Sie enthalten jedoch Links zu Websites Dritter, deren Datenschutzrichtlinien nichts mit denen der genannten Rathausportale zu tun haben und die Sie beim Aufrufen akzeptieren können oder nicht.