Zugänglichkeit
Der Stadtrat von Cartagena verpflichtet sich, seine Webportale gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von Cartagena Puerto de Culturas .
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht teilweise RD 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der mangelnden Konformität der unten angegebenen Aspekte.
Inhalt nicht zugänglich
Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Überproportionale Belastung: nicht anwendbar
- Mangelnde Einhaltung des Royal Decree 1112/2018 vom 7. September: Es kann gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern auf jeder Webseite kommen, sowohl in HTML-Inhalten als auch in endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 (Eintragsdatum) veröffentlicht wurden in Kraft des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September)
- Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung: Möglicherweise werden vor dem 14. Dezember 2018 Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten veröffentlicht, die nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Obwohl sichergestellt wurde, dass die meisten von ihnen die Anforderungen erfüllen.
Vorbereitung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wird anhand einer Bewertung durch den Dienst der Community für Barrierefreiheit abgegeben, der zum Portal für elektronische Verwaltung des Ministeriums für Territorialpolitik und Generalsekretariat für digitale Funktionen des Ministeriums für digitale Verwaltung gehört.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 24. Januar 2019 .
Beobachtungen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018) erstellen, z.
- Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website
- Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte
- Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website
Über das folgende Kontaktformular .
Bewerbungsverfahren
Das in Artikel 13 der RD 1112/2018 vom 7. September festgelegte Antragsverfahren tritt am 20. September 2020 in Kraft.
Optionaler Inhalt
Es werden periodische Teilüberprüfungen der neuen oder geänderten Webinhalte durchgeführt, sowohl der Vorlagen als auch der endgültig veröffentlichten Seiten und Dokumente, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen sicherzustellen, die derzeit diejenigen von A, AA des WCAG-Standards sind , unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 112/2018 vom 7. September.
Darüber hinaus wird diese Website vom Electronic Administration Observatory (OBSAE) überprüft.
Zur Erleichterung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:
- Verwendung von CSS 3.0 zur Informationspräsentation (Cascading Style Sheets)
- Verwendung von alternativem Text in Bildern
- Links enthalten Details zur Funktion oder zum Ziel des Hyperlinks
- Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.
- Empfohlene Mindestwebauflösung von 1280 x 1024
Diese Website entspricht den Anforderungen der Norm UNE 139803: 2012 unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018 .
Die Website ist für Browser mit Microsoft Internet Explorer 9.0 oder höher und die neuesten Versionen von FireFox, Safari, Opera und Google Chrome optimiert.
Die Website ist für die reaktionsschnelle Anzeige konzipiert und wird daher auf Tablets und Mobilgeräten optimal angezeigt. Auf diesen Geräten ist es für die Anzeige in den neuesten Versionen von Chrome für Handys, Firefox für Handys, Safari Mobile, Opera Mini und nativen Android-Browsern optimiert.